Hessengeld

Jetzt Förderung sichern!

Mit dem Hessengeld werden die Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlastet.

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Landesförderung
für den Erwerb von Wohneigentum

Sparen Sie bei der Grund­erwerb­steuer für Ihre erste Immobilie in Hessen!

Das Hessengeld ist eine attraktive Förderung für den Er­werb der ersten selbst­ge­nutzten Immobilie in Hessen, die Grund­erwerb­steuer­pflichtig ist. Es kann sowohl für den Kauf eines Neu­baus als auch einer Be­stands­immobilie be­antragt werden. Auch ge­mein­schaftliche Bau­projekte wie Wohn­gruppen, Ge­nossen­schaften und ähnliche ge­mein­schaft­liche Erwerbs­formen sind förder­fähig, so­lange es sich um das erste selbst­genutzte Wohn­eigen­tum handelt. Aus­genommen von der Förderung sind hin­gegen Erb­schaften, Schenkungen sowie Neu­bauten auf bereits im Eigen­tum befindlichen Grund­stücken, da in diesen Fällen keine Grund­erwerb­steuer an­fällt.

Das Hessengeld gilt rück­wirkend für Immobilien­käufe ab dem 1. März 2024. Die ersten An­träge können dem­nächst digital gestellt werden können. Ziel ist es, noch im Jahr 2024 die ersten Zahlungen des Hessen­geldes aus­zu­zahlen. Der Stich­tag für die Förderung ist der 1. März 2024, dabei spielt das Kauf­vertrags­datum eine zentrale Rolle für die An­trags­berechtigung.

Weitere Informationen des Landes Hessen
Hessengeld - Beispielrechnung

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