Sparen Sie bei der Grunderwerbsteuer für Ihre erste Immobilie in Hessen!
Das Hessengeld ist eine attraktive Förderung für den Erwerb der ersten selbstgenutzten Immobilie in Hessen, die Grunderwerbsteuerpflichtig ist. Es kann sowohl für den Kauf eines Neubaus als auch einer Bestandsimmobilie beantragt werden. Auch gemeinschaftliche Bauprojekte wie Wohngruppen, Genossenschaften und ähnliche gemeinschaftliche Erwerbsformen sind förderfähig, solange es sich um das erste selbstgenutzte Wohneigentum handelt. Ausgenommen von der Förderung sind hingegen Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf bereits im Eigentum befindlichen Grundstücken, da in diesen Fällen keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Das Hessengeld gilt rückwirkend für Immobilienkäufe ab dem 1. März 2024. Die ersten Anträge können demnächst digital gestellt werden können. Ziel ist es, noch im Jahr 2024 die ersten Zahlungen des Hessengeldes auszuzahlen. Der Stichtag für die Förderung ist der 1. März 2024, dabei spielt das Kaufvertragsdatum eine zentrale Rolle für die Antragsberechtigung.
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